Der Bundestag hat am 03. Juli 2024 ein Gesetz beschlossen, was die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern soll.
Danach können Wohnungseigentümer mit „Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Eigentümer“ darüber beschliessen, ob die Eigentümerversammlungen virtuell stattfinden sollen. Dieser Beschluss gilt dann für die Dauer von drei Jahren.
Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber dennoch nicht aus. Wohnungseigentümer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, müssen bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten, es sei denn die Eigentümer verzichten darauf durch einstimmigen Beschluss.