Obst aus Nachbars Garten: Wem gehört’s?
„Das über die Gartenzaungrenze hängende Obst darf nicht gepflückt werden. Fällt der Apfel aber auf den Boden des Nachbargrundstücks, darf ihn der Nachbar nehmen. (Paragraph 911 BGB). Aber Achtung: Damit das Obst herabfällt, darf der Baum nicht geschüttelt werden.“
Anfallendes Laub, wenn sich dies im Rahmen hält ist von dem Nachbarsgrundstück/Nachbarn zu beseitigen.