So kommen Sie Ihrer Verantwortung nach
Wenn der Winter Einzug hält und die ersten Schneeflocken fallen, ist es nicht nur Zeit für heiße Schokolade und gemütliche Abende am Kamin – auch die Räum- und Streupflicht tritt in Kraft. Diese Pflicht dient der Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern und obliegt in erster Linie den Eigentümern und Vermietern von Grundstücken. Doch was genau bedeutet diese Pflicht und wie können Sie ihr nachkommen?
Wer ist verantwortlich?
Die Verkehrssicherungspflicht, zu der auch die Räum- und Streupflicht gehört, liegt grundsätzlich bei den Eigentümern von Grundstücken. Diese können jedoch im Mietvertrag festlegen, dass die Mieter diese Aufgaben übernehmen. In solchen Fällen müssen die Mieter sicherstellen, dass die Gehwege vor dem Haus regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden.
Was umfasst die Räum- und Streupflicht?
Unter die Räum- und Streupflicht fällt die Beseitigung von Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrten und ggf. weiteren Flächen, die von Fußgängern genutzt werden. Dies beinhaltet:
-Schneeräumen: Entfernen von Schnee auf Gehwegen und Zufahrten.
-Streuen: Auftragen von Streumitteln wie Sand oder Salz, um die Rutschgefahr durch Glatteis zu vermindern.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die genauen Zeiten können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, jedoch gilt in der Regel:
-Werktags: Zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr
-Sonn- und Feiertags: Zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr
Während dieser Zeiten sollten die Gehwege schnee- und eisfrei gehalten werden.
Welche Materialien dürfen verwendet werden?
Nicht alle Streumittel sind erlaubt. Um die Umwelt zu schonen, sollte hauptsächlich Sand, Splitt oder ähnliches Material verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist in vielen Gemeinden nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt, da es Pflanzen und Böden schädigen kann.
Was passiert bei Vernachlässigung der Pflicht?
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche im Schadensfall. Stürzt beispielsweise ein Fußgänger vor Ihrem Grundstück aufgrund von Glätte, können Sie als verantwortlicher Eigentümer oder Mieter für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Fazit
Die Räum- und Streupflicht ist eine wichtige Aufgabe in den Wintermonaten, die der Sicherheit aller dient. Egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – sorgen Sie dafür, dass die Wege vor Ihrem Haus sicher und begehbar sind. So tragen Sie dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Ihre Mitmenschen zu schützen.
Bleiben Sie warm und sicher!