Hängendes Obst vom Nachbarsbaum darf nicht einfach vom Ast gepflückt werden. Fällt das Obst auf Ihr Grundstück, dürfen Sie es aber behalten. Laub vom Nachbargrundstück gilt meist als ortsübliche Bepflanzung und die Beseitigung ist in der Regel von Ihnen zu tragen. Nur bei einer unzumutbar starken Beeinträchtigung kann ein Ausgleich beansprucht werden. Checkliste: Obst am…
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