
Der Bundestag hat am 03. Juli 2024 ein Gesetz beschlossen, was die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern soll. Danach können Wohnungseigentümer mit „Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Eigentümer“ darüber beschliessen, ob die Eigentümerversammlungen virtuell stattfinden sollen. Dieser Beschluss gilt dann für die Dauer von drei Jahren. Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber dennoch nicht aus. Wohnungseigentümer, die…
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