Es ist wieder soweit, der Jahreswechsel steht bevor. Wer freut sich da nicht auf ein Glas Sekt, gute Musik und natürlich das Feuerwerk. Jedoch gelten auch in der wahrscheinlich lautesten Nacht des Jahres gewisse Regeln, was die Lautstärke betrifft. Selbstverständlich möchte jeder eine schöne Zeit verbringen, somit ist es gut zu wissen, wie die Regeln sind.
Grundsätzlich gelten an Silvester, in Bezug auf die Lärmbelästigung, die gleichen Regeln wie das ganze Jahr. Allerdings kann man in einer solchen Nacht doch einiges an Toleranz erwarten. Hier ist es aber wichtig, diese nicht schamlos auszunutzen. Sollten Sie deshalb eine Silvesterparty zu Hause planen, so sollten Sie die Nachbarn dennoch darüber informieren. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, den Geräuschpegel zu späteren Stunden niedrig zu halten. Fenster und Türen sollte man zu solchen Zeiten möglichst geschlossen halten.
Was das Böllern und die Raketen betrifft, so muss man außerdem wissen, dass diese lediglich vom 01.01. von 00:00 bis 24:00 Uhr gezündet werden dürfen. Wer dies missachtet, und dafür belangt wird, muss, unter Umständen, mit einer Geldstrafe im fünfstelligen Bereich rechnen. Besonders schön am respektvollen Umgang und der Kommunikation mit „Nebenan“ ist, dass sie Ihnen dann auch gleich die Möglichkeit gibt, den anderen Hausbewohnern einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen, und so das neue Jahr auch gleich mit einer guten Nachbarschaft zu beginnen.
Wie Sie sehen, muss die Einhaltung der Regeln in Bezug auf den Silvesterabend nicht unbedingt negativ sein.
Sollten Sie sich jedoch mehr für die Gesetzlage diesbezüglich interessieren, dann können Sie hier weitere Informationen bekommen:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/ruhestoerung-an-silvester-wie-viel-laerm-ist-erlaubt
https://www.finblog.de/wie-viel-larm-ist-silvester-erlaubt/
Das Team von Falkenhaus Immobilien wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr!