Ein Pächter darf – im Gegensatz zum Mieter – mit der Nutzung der Pachtsache Gewinne erwirtschaften. Er hat die Möglichkeit zur so genannten ‚Fruchtziehung‘. Der Mieter einer Wohnung hat nur das Recht, darin zu wohnen. „Der Pächter eines Restaurants hingegen darf und soll durch die Bewirtschaftung desselben Einnahmen erzielen. Dies ist der grundlegende Unterschied“. Neben der Gastronomie ist die Landwirtschaft ein weiteres großes Feld, wo Pachtverträge an der Tagesordnung sind.