Mit der Urlaubszeit steigt leider auch das Einbruchsrisiko. Wer einmal einen Einbruch im eigenen Zuhause erlebt hat, der kennt die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Das zu beseitigende Chaos, viel Papierkram mit Polizei und Versicherung und letztere ersetzt dann womöglich auch nur noch einen Restwert der gestohlenen Gegenstände. Nicht zuletzt können Dinge mit sentimentalem Wert unmöglich ersetzt werden.
Zusätzlich stellt man sich dann vielleicht auch noch die Frage, wie sicher man sich zu Hause überhaupt noch fühlen kann.Vor Allem Mietobjekte sind häufig ein beliebtes Ziel für Einbrüche, da sie häufig keine Alarmanlage integriert haben. Doch wie kann man Diese in der Mietwohnung am besten nachrüsten und worauf muss man achten?
Zunächst wäre es wichtig, dass der Anbieter eine Risikoanalyse erstellt. Diese sollte Gewisse Dinge in Betracht ziehen, wie beispielsweise, ob es sich um ein Haus oder um eine Wohnung handelt und wo genau die Schwachstellen Ihres Domizils liegen. Auch wäre es wichtig, zu wissen, ob es Haustiere gibt, da die Bewegungsmelder entsprechend darauf eingestellt werden müssten.
Bei einer solchen Bedarfs- und Kostenanalyse sollte man immer zwei Meinungen einholen. Wichtig wenn man zur Miete wohnt, wäre es auch, zu klären, ob der Vermieter mit dem Einbau einverstanden ist, da sich hierbei bereits um eine bauliche Veränderung des Mietobjektes handelt. Am ratsamsten ist es, das ganze schriftlich mit dem Eigentümer festzulegen.
Wer hier Probleme hat, sich mit dem Besitzer der Immobilie zu einigen, kann auch noch auf andere, sogar kostengünstigere Varianten zurückgreifen: Eine davon wäre ein Funk- oder WLAN-Alarmsystem. Dies ist in der Anschaffung um einiges günstiger, jedoch ist es sehr anfällig, da das Signal sehr einfach von Einbrechern gestört werden kann. Eine sicherere Variante bietet da eine sogenannte Infraschall-Alarmanlage. Zudem ist für ihren Einbau keinerlei Kabelverlegen oder andere bauliche Veränderung notwendig. Sie kann auch nach dem Auszug einfach wieder mitgenommen werden.
Praktisch ist hier auch, dass der Alarm bereits ausgelöst wird, bevor der Einbrecher überhaupt in der Wohnung ist, was oft ohnehin schon zum Abbruch der Straftat führt.
Weiter Infos finden Sie beispielsweise hier:
https://www.wohnnet.at/wohnen/heimtechnik/alarmanlagen-40540