Hängendes Obst vom Nachbarsbaum darf nicht einfach vom Ast gepflückt werden. Fällt das Obst auf Ihr Grundstück, dürfen Sie es aber behalten. Laub vom Nachbargrundstück gilt meist als ortsübliche Bepflanzung und die Beseitigung ist in der Regel von Ihnen zu tragen. Nur bei einer unzumutbar starken Beeinträchtigung kann ein Ausgleich beansprucht werden.
Checkliste:
- Obst am Ast: Nicht pflücken. Sprechen Sie freundlich mit der Nachbarin oder dem Nachbarn.
- Obst auf Ihrem Boden: Das aufgefallene Obst dürfen Sie behalten.
- Laub und Pflanzenreste: In der Regel selbst entfernen
- Starke Beeinträchtigung: Wenn die Nutzbarkeit Ihres Grundstücks erheblich eingeschränkt ist, kann ein Ausgleich oder eine sogenannte Laubrente geprüft werden. Das ist ein Einzelfall.
- Öffentlicher Bereich: Für Straßen und öffentliche Gehwege sind meist die Gemeinden zuständig, sofern die Pflicht nicht anders geregelt ist.
- Bei Unsicherheit oder Streit: Dokumentieren Sie Umfang und Häufigkeit (Fotos, Daten) und suchen Sie zuerst das Gespräch. Oft lässt sich so eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
- Wenn nötig: Rechtliche Beratung hilft bei komplexen Einzelfällen oder zur Prüfung eines Ausgleichsanspruchs.
Mehr dazu: https://ivd.net/bundesverband/obst-aus-nachbars-garten-wem-gehoerts/