Der Winter steht vor der Tür und wir sehnen uns mal wieder nach einem molligwarmen zu Hause. Viele von uns haben dabei die romantische Vorstellung eines warmen Kaminfeuers an einem kalten Spätherbst- oder Winterabend.
Doch welche Optionen gibt es, wie steht es mit der Heizleistung und wie ist die Gesetzeslage? Zunächst unterscheidet man Grundsätzlich zwischen dem Wandkamin, dem Kaminofen und dem Kachelofen.
Der Wandkamin bietet selbstverständlich eine unverwechselbar romantische Atmosphäre. Jedoch eignet er sich nicht wirklich zum Heizen oder zumindest ist seine Heizleistung längst überholt. Zudem produziert er sehr viel Feinstaub und darf in Deutschland nicht mehr als permanente Heizoption genutzt werden.
Beim Kaminofen bietet je nach Filter schon eine umweltfreundlichere Variante. Hierbei handelt es sich um eine geschlossene Brennkammer mit Glastür. Diese erzielt eine bessere Heizleistung als der Wandkamin und man kann dennoch das Feuer beobachten um eine schöne Atmosphäre für ein Paar gemütliche Abendstunden zu erzeugen.
Wer jedoch mehr als nur ein Paar nette Stunden am Feuer verbringen möchte, für den käme eventuell der Kachelofen in Frage. Er hat meist gusseiserne Türen und eignet sich, durch die lange Wärmespeicherung in den Kacheln, am besten für dauerhaftes Heizen. Der Nachteil hier ist natürlich, dass man das Feuer nicht beobachten kann.
Jedoch gibt es auch weitere Varianten und Optionen, wie zum Beispiel den Specksteinofen. Bei der Anschaffung von gebrauchten Öfen sollte man wissen, dass ab 2024 strengere Auflagen gelten was die Feinstaubproduktion betrifft. Auch beim benötigten Brennmaterial gibt es Unterschiede, denn nicht jeder Ofen wird mit Holz beheizt. Vor der Wahl der Brennstoffoption sollte man daher unbedingt auch einen Schornsteinfeger zu Rate ziehen.
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