Damit es in der Gartensaison nicht zum Streit kommt, hier die wichtigsten Punkte:
- Schnittzeiten: Radikale Schnitte vom 1.3.–30.9. verboten. Pflege-/Formschnitt erlaubt.
- Überwuchs: Überhängende Äste erst nach Fristsetzung an den Nachbarn selbst schneiden. Vorsicht: unsachgemäßer Schnitt kann Schadensersatz auslösen.
- Grundstücksgrenze: Betreten des Nachbargrundstücks ist ohne Zustimmung unzulässig. Regeln zu Abständen variieren je Bundesland.
- Verkehrssicherung: Bäume regelmäßig prüfen (Schäden, Krankheiten, Totholz). Vor Fällungen Schutz-/Genehmigungspflichten beachten.
- Haftung & Versicherung: Wurzelschäden sind in der Regel Sache des Baumeigentümers. Sturmschäden meist ab Windstärke 8 versichert – Haftung nur bei Pflichtverletzung.
Mehr dazu: https://ivd.net/bundesverband/gartenrecht-im-sommer-das-ist-erlaubt/