Wer schon einmal etwas vermietet hat weiß, dass es nicht so leicht ist, Vermieter zu sein. Es gibt viele Dinge zu beachten. Zu den schlimmsten Alpträumen eines jeden Eigentümers zählen Mietnomaden.
Mietnomaden zahlen keine Miete, ignorieren Abmahnungen oder Kündigungen und hinterlassen oft ein heilloses Durcheinander oder gar schwerwiegende Schäden am und im Wohnobjekt. Es ist nicht unüblich, dass sie von einer Wohnung zur anderen ziehen, um das gleiche Spiel fortzusetzen. Doch wie wird man solch unerwünschte Mieter wieder los?
Nun, als erstes gilt einmal folgende Regel: Vertrauen ist gut, doch etwas Kontrolle vorab ist besser. Damit ist gemeint, dass man vorab überprüfen sollte, ob der Wohnungsinteressent gewisse Dinge vorweisen kann. Zu diesen Dingen gehören nicht zuletzt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von der Schufa, eine schriftliche Mieterselbstauskunft sowie Einkommensnachweise. Zu beachten ist, dass es auch hier unerlaubte Fragen gibt.
Beispielsweise darf der Vermieter nicht nach dem Gesundheitszustand oder etwa der Religionszugehörigkeit fragen. Vorherige Vermieter zu kontaktieren ist hingegen durchaus zulässig und kann eine sehr effektive Art sein, einen guten oder schlechten Mieter zu erkennen. Der erste Eindruck ist nicht immer zuverlässig. Beispielsweise kann auch ein Anzugträger ein Mietnomade sein, ein solch negatives Verhalten zieht sich durch alle Berufsgruppen und hat nicht zwingendermaßen mit dem gesellschaftlichen Stand der Person zu tun.
Doch was tun, wenn man es bereits mit einem unseriösen Mieter zu tun hat? Zunächst sollte man so schnell wie möglich die Kündigung aussprechen. Dies kann nach zwei aufeinanderfolgenden Monaten ohne Mietzahlung sogar fristlos geschehen.
Zwei Wochen nach einer solchen Kündigung kann eine Räumungsklage eingereicht werden. In jedem Fall ist es wichtig, sich rechtlichen Beistand zu holen, da es viele Dinge gibt, die ein Vermieter nicht darf oder beachten muss. Beispielsweise ist es nicht zulässig, die Tür oder das Schloss auszutauschen.
Eine weitere Möglichkeit wäre dann noch, ein Räumungsurteil zu erwirken. Dies kann jedoch zu erheblichen Kosten führen, da der Vermieter für die Gerichtskosten in Vorkasse treten muss. Es allerdings auch diverse Versicherungen gegen Mietnomaden. Natürlich muss dabei genau beachtet werden, was durch eine solche Police abgedeckt ist.
Detailliertere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen oder Maßnahmen gegen Mietnomaden finden Sie hier:
https://www.vermietet.de/versicherung-gegen-mietnomaden
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/mietnomaden
https://www.immobilienscout24.de/…/vermiet…/mietnomaden.html