In einem Mietverhältnis gibt es häufig so manches Problem. Eines, dass beiden Vertragsparteien sehr häufig Kummer bereiten kann ist jenes der Mietnebenkosten. Sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen sollten sich hier genau auskennen, da es sonst zu schwerwiegenden Problemen im Mietverhältnis oder schlimmsten Falles sogar zur Beendigung des Mietverhältnisses mit anschließenden Gerichtsverhandlungen kommen kann.
Allgemein betrachtet ist zunächst wichtig zu wissen, was Mietnebenkosten eigentlich sind. Hierbei handelt es sich um anteilige Betriebskosten einer Immobilie, welche den Mieter*innen verrechnet werden dürfen. Welche das sind ist gesetzlich geregelt, somit handelt es sich keines Wegs um sämtliche Betriebskosten. Die Kosten für Mieter*innen werden monatlich bezahlt, wobei es sich um eine Schätzung handelt. Die eigentlichen Aufwendungen werden nach spätestens zwölf Monaten genau berechnet. Dabei kommt es dann entweder zu einer Nachzahlung oder zu einer Rückerstattung für Mieter*innen, es sei denn es wird im Mietvertrag eine Pauschale festgelegt. In einem solchen Fall müssen und dürfen weder Rück- noch Nachzahlungen erfolgen.
Zudem unterliegt die Berechnung der Nebenkosten gesetzlichen Regelungen, nach denen die Höhe der Zahlungen realistisch eingeschätzt werden und nachvollziehbar sein müssen. Doch was müssen Mieter*innen und Vermieter*innen beachten? Selbstverständlich sollten Mieter*innen dafür Sorge tragen, dass ihnen auch nur die Kosten berechnet werden, die wirklich zu den Mietnebenkosten gehören, und nicht etwa weitere Betriebskosten. Zudem kann es oft zu falschen Berechnungen kommen, indem Beispielsweise der falsche Verteilerschlüssel für die Abrechnung verwendet wurde.
Weiterhin sollte sich vor zu niedrigen Nebenkosten vor Vertragsabschluss vorgesehen werden, da es in am Jahresende dann zu hohen Nachzahlungen kommen kann. Außerdem darf, wie bereits erwähnt, im Falle einer Pauschale keine Nachzahlung erfolgen. Man sollte zudem aufpassen, dass keine versteckten Dinge, wie etwa Reparaturkosten, in den Nachzahlungen verechnet werden.
Bei Unklarheiten sind Vermieter*innen dazu verpflichtet zu beweisen, dass die entstandenen Kosten dem Mieter zu Recht berechnet wurden, jedoch empfiehlt es sich, dies sofort schriftlich zu verlangen. Vermieter*innen sollten dafür sorgen, dass die Abrechnung spätestens alle zwölf Monate erfolgt. Zudem ist es wichtig die Kosten und die Verteilerschlüssel der Kostenaufteilung vertraglich genau zu regeln. Außerdem muss die Abrechnung immer pünktlich zugestellt werden. Eine Ausnahme bilden Situation in denen beispielsweise ein Energieversorger die Abrechnung zu spät an Eigentümer*innen zustellt. Jedoch muss in einem solchen zu viel bezahltes Guthaben sofort an die Mieter*innen zurückgezahlt werden.
Was das Erstellen der Abrechnung angeht, so müssen die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Dies betrifft nicht nur die Abrechnung, sondern auch den Inhalt, die Formatierung und somit die Übersichtlichkeit des Dokuments. Daher lohnt es sich bei Zweifeln, Spezialist*innen, wie zum Beispiel eine Hausverwaltung oder eine Rechtsanwaltskanzlei, zu Rate zu ziehen.
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