Beim Umzug lauern viele Mythen und Missverständnisse – hier kommen die Fakten ![]()
Nachmieter-Mythos:
Sie müssen keine drei Nachmieter stellen – und haben auch keinen Anspruch, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Nur mit Nachmieterklausel oder in Härtefällen (Pflegeheim, Jobwechsel, Familienzuwachs) geht es früher.
Renovieren:
Nur, wenn der Vertrag das rechtmäßig verlangt. Starre Fristen oder Quotenregelungen sind unwirksam. „Schönheitsreparaturen“ heißen nur: Streichen, Tapezieren, kleine Ausbesserungen – keine größeren Handwerksarbeiten.
Kaution:
Der Vermieter muss sie nach Auszug mit Zinsen zurückzahlen – kann aber einen Teil einbehalten, wenn noch Nebenkosten oder Schäden offen sind.
Tipp:
Ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift schützt beide Seiten und beschleunigt die Rückzahlung.